Solidaritätszuschuss 2023

Solidaritätszuschuss 2023

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger, die seit dem 1. Januar 2023 in unseren Gemeinden wohnen und die dieses Jahr in den Genuss der Teuerungszulage seitens des Nationalen Solidaritätsfonds kamen.

 Es kann ein Antrag pro Haushalt eingereicht werden.

 

Die Antragstellung?

Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin vom 15.05.2023 bis zum 31.12.2023 bei dem Office social Nordstad, L-9080 Ettelbruck, 40 avenue  Salentiny (Tel.: 268191 379) nachdem Sie die Teuerungszulage für das Jahr 2023 vom Nationalen Solidaritätsfonds erhalten haben.

 

Beträge

1 Person: 250€

Für jede zusätzliche Person: 150€

 

Vom Anspruch auf den Solidaritätszuschuss sind ausgeschlossen:

 Bewohnerinnen und Bewohner eines Therapiezentrums oder einer Aufnahme- und Unterkunftsstruktur.

Personen, die eine andere Wohnung besitzen, als die von ihnen bewohnte.

Der Zuschuss muss zurückerstattet werden, wenn er aufgrund falscher Angaben gewährt wurde.

 Etwaige Schulden gegenüber der Gemeindeverwaltung werden von dem Zuschuss abgezogen.

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