Agent régional d'inclusion sociale

Kontakt

Ansprechpartner:

Disteldorff  Laura, Tel.: 26 81 91 - 380 / laura.disteldorff@osnos.lu 
Ferreira Lomba Katia, Tel.: 26 81 91 - 368 / katia.lomba@osnos.lu 
Ney Sarah Tel.: 26 81 91 -395 / sarah.ney@osnos.lu 
Marques Kelly, Tel.: 26 81 91 - 378 / kelly.marques@osnos.lu 
Martins Jessica, Tel.: 26 81 91 -371 / jessica.martins@osnos.lu 


Verwaltungsinstitution: Sozialamt der Nordstad (OSNOS)


Rechtliche Grundlage

Kooperationsabkommen mit dem Familienministerium

Rechtliche Grundlage

Das neue Gesetz vom 28. Juli 2018 über das soziale Wiedereingliederungs-einkommen (REVIS, ersetzt den vorherigen RMG) sieht das Einsetzen von regionalen Agenten zu sozialen Wiedereingliederung (ARIS) innerhalb der Sozialämter ab dem 01. Januar 2019 vor. Die regionalen Agenten zur sozialen Wiedereingliederung haben die Aufgabe die Betreuung der Antragsteller sowie der Empfänger des REVIS zu gewährleisten und deren Entwicklung zu überwachen.

Die Missionen der regionalen Agenten zur sozialen Wiedereingliederung sind:

-die vom „Office national d’inclusion sociale“ übermittelten Akten übernehmen
-zusammen mit dem Empfänger einen personalisierten Aktivierungsplan nach Artikel 16 der REVIS-gesetzgebung aufstellen und diesen aktualisieren
-die gemäβ dem Aktivierungsplan erforderlichen Maβnahmen nach Artikel 17 der Gesetzgebung einleiten und die notwendigen administrativen Dokumente bereitstellen
-den Ablauf der Aktivierungsmaβnahmen durch regelmäβigen Kontakt mit dem Empfänger und dessen Verantwortlichen überprüfen und gegebenenfalls die Aufkündigung der Aktivierungsmaβnahmen einleiten
-die Antragsteller und die Empfänger Der Aktivierungszulage zum Arbeitsarzt schicken (SSTM)
-die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse der Empfänger einer Aktivierungszulage verwalten und gegebenenfalls die Personen zu vom Direktor des ONIS mandatierten Experten weiterleiten
-die Informationen auf den monatlichen Abrechnungen der Empfänger einer Aktivierungszulage überprüfen
-die Akten jener Personen verwalten welche von einer Teilnahme an den Aktivierungsmaβnahmen freigestellt sind